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   BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12   

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BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12 (https://dejure.org/2015,3156)
BPatG, Entscheidung vom 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12 (https://dejure.org/2015,3156)
BPatG, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 29 W (pat) 122/12 (https://dejure.org/2015,3156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "akku-net" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "akku-net" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (53)

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).

    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, a. a. O., Rn. 45 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 376, Rn. 19 - grill meister; WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 -TOOOR!; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Von einem beschreibenden und mithin nicht unterscheidungskräftigen Begriff kann auch dann ausgegangen werden, wenn das angemeldete Zeichen verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT).

  • BPatG, 24.03.2011 - 30 W (pat) 37/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sunlight Batterien" - Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12
    Ungeachtet der korrekten technischen Fachterminologie - so handelt es sich bei einer Auto- bzw. Starterbatterie eigentlich um einen Akkumulator - werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Synonyme zu dem Begriff "Akkumulator" u. a. die Wörter "Stromspeicher" und "Batterie" verwendet (DUDEN online, www.duden.de; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 24.03.2011, 30 W (pat) 37/10 - Sunlight Batterien).

    Dies deshalb, weil der Verkehr in der Werbesprache und insbesondere in den hier maßgeblichen Waren- und Dienstleistungsbereichen an neue und auch schlagwortartige Wortkombinationen - nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer Sprache und zudem als englisch-deutschen Sprachmix (BPatG, Beschluss vom 24.03.2011, 30 W (pat) 37/10 - Sunlight Batterien) - gewöhnt ist.

  • BPatG, 30.06.2021 - 29 W (pat) 515/19
    Die Angabe der Branche ist für den Werbetreibenden ein entscheidendes Auswahlkriterium, weil damit die Zielgruppe besser erreicht werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.01.2015, 29 W (pat) 122/12 - akku-net; Beschluss vom 27.01.2021, 29 W (pat) 508/18 - Die Getränke Könner).
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Diese Angabe der konkreten Werbeplattform wie auch der Ausrichtung bzw. Branche ist für den Werbetreibenden wegen der erreichbaren Zielgruppe ein entscheidendes Auswahlkriterium (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.01.2015, 29 W (pat) 122/12 - akku-net).
  • BPatG, 31.07.2023 - 26 W (pat) 573/22
    aaa) Die zweisprachige Verbindung zwischen dem englischen Adjektiv "URBAN" und dem deutschen Substantiv "ERZEUGNISSE" führt zu keiner schutzbegründenden Eigenart, weil auch der Fachverkehr an Sprachmischungen sowie an eine Verquickung der deutschen Sprache mit Anglizismen in der Werbesprache gewöhnt ist (BPatG 29 W (pat) 38/18 - Multiwear; 25 W pat) 530/18 - greenoffice meine grüne Versandapotheke; 26 W (pat) 14/22 - Glasfaster Netz; 30 W (pat) 510/16 - Revier IP; 24 W (pat) 545/14 - Funny Knet Freund; 29 W (pat) 122/12 - akku-net; 30 W (pat) 37/10 - Sunlight Batterien; 33 W (pat) 544/10 - myimmo; 29 W (pat) 176/02.
  • BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "AzubiScout.de" - fehlende Unterscheidungskraft

    Diese Angabe der konkreten Werbeplattform ist für den Werbetreibenden ein entscheidendes Auswahlkriterium, weil damit die Zielgruppe besser erreicht werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.01.2015, 29 W (pat) 122/12 - akku-net).
  • BPatG, 27.01.2021 - 29 W (pat) 508/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIE GETRÄNKE-KÖNNER" - fehlende Unterscheidungskraft

    Die Angabe der Branche ist für den Werbetreibenden ein entscheidendes Auswahlkriterium, weil damit die Zielgruppe besser erreicht werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.01.2015, 29 W (pat) 122/12 - akku-net).
  • BPatG, 12.11.2018 - 29 W (pat) 28/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bodenarena" - Unterscheidungskraft -

    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 17-19 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT; GRUR 2014, 376 Rn. 19 - grill meister; GRUR 2012, 276 Rn. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V. m. w. N.; WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl; BPatG, Beschluss vom 20.01.2015, 29 W (pat) 122/12 - akku-net).
  • BPatG, 26.07.2017 - 29 W (pat) 528/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "VORSPRUNGatwork (Wort-Bildmarke)" -

    Denn der Verkehr ist an schlagwortartige deutsch-englische Wortkombinationen in der Werbesprache gewöhnt (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.01.2015, 29 W (pat) 122/12 - akku-net; Beschluss vom 24.03.2011, 30 W (pat) 37/10 - Sunlight Batterien).
  • BPatG, 06.12.2018 - 29 W (pat) 590/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "softspa" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 23.05.2018 - 29 W (pat) 538/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Generation Töchter" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 23.05.2018 - 29 W (pat) 44/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Golf in One" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 08.03.2023 - 29 W (pat) 544/21
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